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Deckelung des Apotheken-Versandhandels durch BGM geplant

Nachdem früher das Bundes-Gesundheitsministerium sogar komplett verbieten wollte, erwägt das BGM jetzt die Deckelung des Versandhandels auf 5% des Gesamtumsatzes rezeptpflichtiger Medikamente.
Wie schon früher beschrieben, mag es im Einzelfall zwar sinnvoll sein, dass ein kompliziertes Medikament nur vor Ort mit Beratung abgegeben wird, dies geschieht aber jetzt schon: So dürfen Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (Tavor etc.), nur lokal über niedergelassene Apotheken ambulant vertrieben werden.
Das Gros rezeptpflichtiger Medikamente ist aber sicher unproblematisch und kann über den Versandhandel vertrieben werden.
Uns erschliesst sich der Sinn der Deckelung nicht.
Eine Errichtung einer zusätzlichen Marktbarriere vor zusätzlichen Wettberwerbern im abgeschotteten und viel zu wettbewerbsarmen Markt „Gesundheitswesen“/ Teilmarkt Apotheken bedeutet letztendlich natürlich höhere Preise. Entsprechend steigen dann natürlich auch Krankenkassenbeiträge.
Krankenkassenbeitragszahler und Medikamentenkonsumenten sind auf einen funktionierenden Wettbewerb beim Vertrieb der rezeptpflichtigen Medikamente angewiesen, damit die Kassenbeiträge stabil bleiben !!

Sog. “Terminservice- und Versorgungsgesetz” (TSVG): Drohende Verschlechterung des Zugangs zu Psychotherapie

Offenbar plant das Bundesgesundheitsministerium eine massive Einschränkung des Zugangs von Patienten zur psychotherapeutischen Versorgung.

Das sog. Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 26.09.2018 als Entwurf in den Bundestag eingebracht worden ist, sieht demnach vor, den freien Zugang zu Ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten auszuhebeln und zunächst die Inanspruchnahme einer Vorinstanz zwecks Steuerung und wohl Rationierung der Hilfs- und Therapieangebote vorzuschreiben.

Mehrere Berufsverbände von Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen haben gegen den Gesetzesentwurf eine Petition gestartet, die bis 13.12.18 lief und hoffentlich erfolgreich war im Sinne einer Zurückverweisung an das Gesundheitsministerium.

 

ACHTUNG bei aktueller Anti Psychiatrie Kampagne in MUC der …

“KVPM: Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte”

bzw. “CCHR” Citizens Commission on Human Rights”

Hier handelt es sich um Tarn-Organisation der Scientology Church !!!

(Wir haben selbstverständlich nichts gegen Antipsychiatriebewegungen, ganz und gar nicht, glauben nur, dass o.a. Kampagne auch verdeckte Mitgliederwerbung sein könnte).

 

SPIEGEL ONLINE: Akuttherapie für dringende Fälle

Ab April
 
Psychotherapeuten bieten neue Sprechstunde an
Um die lange Wartezeit auf einen Therapieplatz zu verkürzen, bieten Psychotherapeuten ab April eine neue Sprechstunde an. In dringenden Fällen wird es auch Plätze für eine Akuttherapie geben.
Wer ein psychisches Problem hat, muss in der Regel monatelang warten, um mit einem Therapeuten sprechen zu können. Das soll sich nun ändern: Vom 1. April an müssen Psychotherapeuten laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine spezielle Sprechstunde anbieten, für die es kurzfristig Termine gibt. Patienten sollen zeitnah besprechen können, wie ihr Problem einzuschätzen ist und was sie im ersten Schritt tun können.
“Nicht jeder ist ja wirklich psychisch krank”, sagt BPtK-Präsident Dietrich Munz. Die neue Sprechstunde sei insofern auch eine präventive Maßnahme. Der Therapeut kann beispielsweise auf Beratungsangebote hinweisen, damit sich eine psychische Störung gar nicht erst entwickelt. Ist der Patient krank, kann bereits geklärt werden, ob eine Kurz- oder Langzeit-, eine Einzel- oder Gruppentherapie sinnvoll wäre.
Für Menschen, die sehr dringend Hilfe benötigen, gibt es ein weiteres neues Angebot: die Akuttherapie. “Wer etwa nicht mehr arbeitsfähig ist, muss gleich behandelt werden”, sagt Munz. 24 Sitzungen à 25 Minuten stehen dafür ab dem 1. April zur Verfügung. Der Krankenkasse müssen diese Akuttermine nur gemeldet werden, ein Antrag ist nicht nötig. “Die Betroffenen sollen schnell Hilfe bekommen”, sagt Munz.
(…)
“Wünschenswert wäre, dass die Wartezeit für einen Sprechstundentermin nur noch ein bis zwei Wochen beträgt.” Um einen Termin zu bekommen, kann man sich auch an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden.
Wartezeit auf reguläre Therapie bleibt bestehen
Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde bleibt alles, wie es ist, sagt Munz.
 
Die Wartezeit für eine reguläre Therapie verkürzt sich durch die neuen Regelungen nicht.  (!!)
Quelle: Spiegel online am 29.03.17

Bitte KEIN Verbot des Apotheken-Versandhandels

Das Bundes-Gesundheitsministerium erwägt dem Vernehmen nach  ein Verbot des Versandhandels REZEPTPFLICHTIGER Medikamente.
Im Einzelfall mag es zwar sinnvoll sein, dass ein kompliziertes Medikament nur vor Ort mit Beratung abgegeben wird, dies geschieht aber jetzt schon: So dürfen Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (Tavor etc.), nur lokal über niedergelassene Apotheken ambulant vertrieben werden.
Das Gros rezeptpflichtiger Medikamente ist aber sicher unproblematisch und kann über den Versandhandel vertrieben werden.
 
Uns erschliesst sich der Sinn eines möglichen Verbots nicht.
Eine Errichtung einer zusätzlichen Marktbarriere vor zusätzlichem Wettberwerb im abgeschotteten und viel zu wettbewerbsarmen Markt „Gesundheitswesen“/ Teilmarkt Medikamente bedeutet letztendlich natürlich höhere Preise. Entsprechend steigen dann natürlich auch Krankenkassenbeiträge.
 
Krankenkassenbeitragszahler sind auf einen funktionierenden Wettbewerb beim Vertrieb der rezeptpflichtigen Medikamente angewiesen, damit die Kassenbeiträge stabil bleiben.
(Diejenigen wenigen Substanzen, wo eventuell  lokale Beratung sinnvoll wäre, könnten theoretisch (analog BTM) im Vertrieb auf die lokalen Apotheken beschränkt werden.)