Nachdem früher das Bundes-Gesundheitsministerium sogar komplett verbieten wollte, erwägt das BGM jetzt die Deckelung des Versandhandels auf 5% des Gesamtumsatzes rezeptpflichtiger Medikamente.
Wie schon früher beschrieben, mag es im Einzelfall zwar sinnvoll sein, dass ein kompliziertes Medikament nur vor Ort mit Beratung abgegeben wird, dies geschieht aber jetzt schon: So dürfen Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (Tavor etc.), nur lokal über niedergelassene Apotheken ambulant vertrieben werden.
Das Gros rezeptpflichtiger Medikamente ist aber sicher unproblematisch und kann über den Versandhandel vertrieben werden.
Uns erschliesst sich der Sinn der Deckelung nicht.
Eine Errichtung einer zusätzlichen Marktbarriere vor zusätzlichen Wettberwerbern im abgeschotteten und viel zu wettbewerbsarmen Markt „Gesundheitswesen“/ Teilmarkt Apotheken bedeutet letztendlich natürlich höhere Preise. Entsprechend steigen dann natürlich auch Krankenkassenbeiträge.
Krankenkassenbeitragszahler und Medikamentenkonsumenten sind auf einen funktionierenden Wettbewerb beim Vertrieb der rezeptpflichtigen Medikamente angewiesen, damit die Kassenbeiträge stabil bleiben !!