Bitte KEIN Verbot des Apotheken-Versandhandels

Das Bundes-Gesundheitsministerium erwägt dem Vernehmen nach  ein Verbot des Versandhandels REZEPTPFLICHTIGER Medikamente.
Im Einzelfall mag es zwar sinnvoll sein, dass ein kompliziertes Medikament nur vor Ort mit Beratung abgegeben wird, dies geschieht aber jetzt schon: So dürfen Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (Tavor etc.), nur lokal über niedergelassene Apotheken ambulant vertrieben werden.
Das Gros rezeptpflichtiger Medikamente ist aber sicher unproblematisch und kann über den Versandhandel vertrieben werden.
 
Uns erschliesst sich der Sinn eines möglichen Verbots nicht.
Eine Errichtung einer zusätzlichen Marktbarriere vor zusätzlichem Wettberwerb im abgeschotteten und viel zu wettbewerbsarmen Markt „Gesundheitswesen“/ Teilmarkt Medikamente bedeutet letztendlich natürlich höhere Preise. Entsprechend steigen dann natürlich auch Krankenkassenbeiträge.
 
Krankenkassenbeitragszahler sind auf einen funktionierenden Wettbewerb beim Vertrieb der rezeptpflichtigen Medikamente angewiesen, damit die Kassenbeiträge stabil bleiben.
(Diejenigen wenigen Substanzen, wo eventuell  lokale Beratung sinnvoll wäre, könnten theoretisch (analog BTM) im Vertrieb auf die lokalen Apotheken beschränkt werden.)
 
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